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Die DIN EN 82079-1 Edition 2: Der neue Entwurf zur „DIN EN 82079-1“

Welche Neuheiten gibt es?

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Die DIN EN 82079-1 Edition 2: Der neue Entwurf zur „DIN EN 82079-1“

Etwa 5 Jahre nach Veröffentlichung der aktuellen „DIN EN 82079-1 Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung - Teil 1: Allgemeine Grundsätze und ausführliche Anforderungen“ (06-2013) ist ein neuer Entwurf erschienen.

Für uns als Redakteure ist diese Norm eine der wichtigsten Normen für Informationsprodukte, da sie Empfehlungen für Anforderungen an die Erstellung von Nutzerinformationen und den Erstellungsprozess gibt. Dabei kann sie auf Konsumerprodukte und große Anlagen gleichermaßen angewendet werden.

Was hat sich eigentlich geändert? Für uns lohnt sich schon jetzt ein Blick in den neuen Entwurf.

Zu Beginn fällt schnell die Terminologie auf der Titelseite ins Auge. Es ist nicht mehr von Gebrauchsanleitungen die Rede, sondern von Nutzungsinformationen. Die Gebrauchsanleitung wird als Synonym angeführt. Nicht mehr das Dokument, sondern die Information rückt in den Mittelpunkt.

Im Anwendungsbereich der Norm wird das Konzept der Nutzungsinformation konkretisiert und es wird beschrieben, an wen sich die Norm richtet. Dabei wird auch deutlicher auf die Fragen nach der Nutzungsinformation, dem Produkt und den betroffenen Parteien eingegangen. Eine Reihe von Beispielen macht deutlich, dass die Norm für Nutzungsinformationen verschiedenster Art gilt, und dies unabhängig davon, ob die Nutzungsinformation als gedrucktes oder als elektronisches Dokument vorliegt, z. B. Kundendienstinformationen, Informationen zur Fehlerbehebung, Unterlagen für Produktschulungen. Diese Norm richtet sich nicht nur an alle, die an der Erstellung von Nutzungsinformationen beteiligt und für diese verantwortlich sind, sondern begleitet und unterstützt die Verantwortlichen vom Konzeptentwurf bis hin zur Bereitstellung der Nutzungsinformation – also auf dem gesamten Lebensweg der Information.

Ein Blick auf Begriffe und Definitionen zeigt uns, dass eine Reihe an Begriffen, präzisiert mit Anmerkungen, hinzugekommen ist und manche auch gestrichen wurden. Einige dieser Begriffe beziehen sich auf das Informationsprodukt oder setzen die Information selbst in ihren Fokus. So wird bspw. das Informationsmodell oder die Informationsqualität definiert. Die Sprache wurde an vielen Stellen vereinfacht. In zusätzlichen Anmerkungen werden Sachverhalte u. a. anhand von Beispielen näher erläutert. Die Unterkapitel „Allgemeines“ leiten konkreter in die eigentliche Thematik ein und grenzen Begriffe deutlicher voneinander ab.
Im normativen Teil wird die Konformitätsbewertung von Nutzungsinformationen beschrieben. Die Anforderungen des Dokuments werden aus zweierlei Sicht betrachtet: Anforderungen an die Nutzungsinformationen und an die Informationsmanagementprozesse. Im informativen Anhang A findet man Anleitungen zu Evaluierungstypen. Dort werden empirische Methoden zur Evaluierung von Nutzungsinformationen beschrieben.

Das Kapitel zu den Prinzipien wurden komplett überarbeitet. Im Mittelpunkt des Kapitels stehen der Zweck der Nutzungsinformation, die Informationsqualität und das Verfahren für das Informationsmanagement. Im Zentrum des Informationsmanagements steht der Gebrauch von wiederholbaren Verfahren, mit denen u. a. Optimierungen in der Zugänglichkeit, Qualität und Wiederverwendung einhergehen. Auch die Zielgruppenorientierung ist weiterhin ein zentraler Punkt. Die Zielgruppenanalyse wird anhand verschiedenere Merkmale näher beleuchtet und zusätzlich wird zur Zielgruppenanalyse auf die Anforderungen der ISO IEC 26514 verwiesen.

Ein wesentliches neues Thema, beschrieben in einem eigenen Kapitel, ist der Informationsmanagementprozess. Darin wird die Implementierung von Informationsmanagementprozessen gefordert. Vier Gruppen von Prozessen werden näher beleuchtet. Diese erstrecken sich u. a. von der Analyse über die Gestaltung und Bearbeitung bis hin zur Aktualisierung der Nutzungsinformation und decken damit den Lebenszyklus des Informationsprodukts ab. Anders als in der aktuellen Norm wurde das Verfahren zur Erstellung der Nutzungsinformation in den normativen Teil eingebunden. Es wird gefordert, dass auch nach Inverkehrbringen des Produkts die Zielgruppe aktiv in den Optimierungsprozess der Nutzungsinformation eingebunden werden soll.
Das Kapitel „Inhalt von Nutzungsinformationen“ wurde ebenfalls neu strukturiert. Ein Großteil der Inhalte, die wir aus der aktuellen Norm kennen, taucht auch hier wieder auf. Zur besseren Auffindbarkeit wurden manche Inhalte in eigenen Unterkapiteln dargestellt. Hinzugekommen sind Themen wie Informationssicherheit und Datenschutz sowie Hinweise für Anleitungen zur Selbstmontage.

Das Kapitel „Struktur der Nutzungsinformation“ ist im neuen Entwurf umfangreicher gestaltet als zuvor. Neu ist die Differenzierung der Informationsarten "beschreibend", "anweisend" und "referentiell", die als Teil einer funktionalen Struktur behandelt werden. Die Navigation und Struktur von elektronisch bereitgestellten Nutzungsinformationen wurde bislang weniger ausführlich beleuchtet. Der Bereitstellung von elektronischen Nutzungsinformationen und wie Suchfunktionen und Verlinkungen einen Mehrwert für die Zielgruppe bieten sollen, wird ein eigenes Kapitel gewidmet.

Ein weiteres Kapitel befasst sich mit Mitteln, Formaten und Medien der Nutzungsinformation. Viele Inhalte entstammen aus den Kapiteln „Prinzipien“ und „Gestaltung“ der aktuellen Version. Zur besseren Auffindbarkeit wurden einige Unterpunkte zusammengefasst (z. B. Anforderungen an die Leserlichkeit und Lesbarkeit). Warnhinweise sollen „dezent“ formatiert werden, sodass der Nutzer nicht vom Lesen der Information abgelenkt wird.

Die Erarbeitung und Erstellung der Nutzungsinformationen soll in der Verantwortung kompetenter Personen liegen. Dazu werden in einem eigenen, neuen Kapitel die beruflichen Kompetenzen dieser Personen beschrieben und Anforderungen an diese definiert. Zudem werden aufgabenbezogene Kompetenzen und Kompetenzen von Übersetzern aufgelistet. Anhand eines Leistungsmodells mit drei unterschiedlichen Leistungsniveaus werden die verschiedenen Anforderungen an die Verantwortlichkeiten beschrieben. Den drei Leistungsniveaus zufolge sollen ggf. unterschiedlichen Verantwortlichkeiten Aufgaben abweichenden Schwierigkeitsgrads zuteilwerden. Die Kompetenzbewertung ist als Teil der Konformitätsbewertung des Informationsmanagementprozesses im informativen Anhang aufgeführt.

Der Umfang der Anhänge wurde reduziert und ist teilweise in den normativen Teil eingeflossen. Der Anhang informativer Art enthält, wie oben erwähnt, eine Anleitung zur Konformitätsbewertung. Bei der Prüfung soll umfangreich ermittelt werden, ob die Inhalte aus den entsprechenden Abschnitten der Norm umgesetzt wurden. Die unterschiedlichen Checklisten sind nicht mehr enthalten.

Der aktuelle Entwurf weist eine Vielzahl an Neuheiten im normativ geregelten Teil auf, nicht nur struktureller, sondern auch inhaltlicher und terminologischer Art. Mit der Information im Fokus sind wir gespannt auf die finale Ausgabe!

 

Team Redaktion
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