Inhouse-Schulung: EU-Maschinenverordnung

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Worum geht es?

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – sie ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Damit wird die EU-Maschinenverordnung zur zentralen rechtlichen Grundlage für das Inverkehrbringen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sind für Hersteller von Maschinen und Anlagen besonders relevant – und wirken sich direkt auf Konstruktion, Prozesse, Nachweise und Technische Dokumentation aus.

Damit eine rechts- und normkonforme Umsetzung der EU-Maschinenverordnung gelingt, müssen mehrere Bereiche eng zusammenarbeiten: Vertrieb, Entwicklung, Einkauf, Dokumentation, Service und Produktion.

 

Clusterteilchen Carolin Müller
 Ansprechpartner/-in: Carolin Müller 

Ihr Seminar: Inhouse. Individuell. Praxisnah.

Statt eines Standardseminars kommen wir zu Ihnen ins Unternehmen. In unserer Inhouse-Schulung zur EU-Maschinenverordnung betrachten wir Ihre konkreten Produkte, Prozesse und Fragestellungen – direkt vor Ort und mit den relevanten Mitarbeitenden am Tisch.

So wird die Schulung maximal praxisnah und individuell: Alle Beteiligten sind auf demselben Stand, Entscheidungen im CE-Kontext werden sicherer – und Sie sparen Zeit in der Abstimmung.

Themen und Inhalte

  • Der Unionsmarkt und das New Legislative Framework
  • Grundlagen zur Produktsicherheit
  • Anforderungen an Maschinen nach EU-Maschinenverordnung
  • Konformitätsbewertungsverfahren
  • Umbau von Maschinen, wesentliche Veränderung
  • Gesamtheit von Maschinen
  • Anforderungen an Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und technische Unterlagen
  • EU-Konformitätserklärung und EU-Einbauerklärung
  • Vorgaben zur digitalen Informationsbereitstellung
  • Cybersecurity
  • Ausblick: Digitaler Produktpass, KI, aktuelle Entwicklungen im Produktsicherheitsrecht

Lernziel und Zielgruppe

Nach dem Seminar kennen Sie die wesentlichen rechtlichen und praktischen Anforderungen der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 und wissen, wie Sie diese im Unternehmen strukturiert, nachweisbar und effizient umsetzen. Damit sind Sie für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen optimal aufgestellt – fachlich, organisatorisch und dokumentationsseitig – und verfügen über das Wissen für sichere Entscheidungen im CE-Prozess.

Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, u. a.:

  • Konformität nach EU-Maschinenverordnung sicher zu steuern: Sie leiten die passenden Schritte im Konformitätsbewertungsprozess ab, ordnen Verantwortlichkeiten klar zu und bauen belastbare Nachweise für Audit und Marktüberwachung auf.

  • Dokumentations- und Nachweispflichten umzusetzen: Sie wissen, welche technischen Unterlagen sowie Inhalte für Risikobeurteilung und Betriebsanleitung erforderlich sind – inklusive Optionen zur digitalen Bereitstellung von Informationen.

Das Seminar richtet sich an alle am CE-Prozess beteiligten Personen, z. B. Geschäftsführer:innen, Konstruktionsleiter:innen, CE-Koordinator:innen sowie Verantwortliche in Einkauf, Vertrieb, Service und Technischer Dokumentation.

 

Preise und Orte

Preis:
1.600,00 EUR pro Tag zzgl. MwSt. und Reisekosten

Veranstaltungsort:
bei Ihnen im Unternehmen

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Kundenstimmen

„Sehr aufgelockert und nett, aber trotzdem gut strukturiert vorgetragen. Zufällig gut, dass die Teilnehmer alle gleich wenig Vorkenntnisse hatten. Darauf ist auch gut eingegangen worden."

Andrea Schliebitz,
Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH


Kontakt

Clusterteilchen Carolin Müller

Carolin Müller

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