FAQ zur Maschinenverordnung

Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.

CONSULTCREATEPROVIDE
FAQ zur Maschinenverordnung

 

Viele unserer Kunden fragen uns derzeit nach der EU-Maschinenverordnung und was die neuen Anforderungen für ihre Technische Redaktion bedeuten. Die häufigsten Fragen haben wir gesammelt, sortiert und im folgenden Beitrag für Sie beantwortet.

 

Was genau ist die EU-Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt das Inverkehrbringen und das Auf-dem-Markt-Bereitstellen von Maschinen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Ziel ist, dass Maschinen innerhalb des EU-Binnenmarkts nach den gleichen grundlegenden Sicherheitsstandards entwickelt und konstruiert sind.
Die neue Maschinenverordnung ersetzt die aktuell noch gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und kann auf der Website der EU kostenfrei heruntergeladen werden.

 

Wann wurde die Maschinenverordnung veröffentlicht?

Der finale Text der Maschinenverordnung wurde im Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung ist 20 Tage nach Bekanntgabe im Juli 2023 in Kraft getreten.

 

Wann genau muss ich die neue Maschinenverordnung anwenden?

Es gilt ein Übergangszeitraum von 42 Monaten nach Inkrafttreten. Konkret heißt das: Die neue Verordnung muss offiziell ab dem 20. Januar 2027 angewendet werden.

 

Darf die Maschinenverordnung schon heute angewendet werden?

Die neue Maschinenverordnung unterscheidet sich im Wesentlichen durch zusätzliche technische Anforderungen von der aktuellen Maschinenrichtlinie. Es ist daher legitim, wenn Unternehmen diese neuen Vorgaben schon heute umsetzen. Wichtig ist jedoch, dass die Konformitätserklärung bis zum Stichtag am 20. Januar 2027 gemäß Maschinenrichtlinie ausgeführt wird. 

 

Störer Digitalisierung

 

Warum gibt es überhaupt eine neue Verordnung?

Digitalisierung, künstliche Intelligenz und kollaborative Robotik: Der technologische Fortschritt stellt die Industrie vor neue Herausforderungen – ganz besonders wenn es um Sicherheitsfragen geht. Genau diese Fragen sollen mit der neuen Maschinenverordnung geklärt werden. Das Ziel der EU-Kommission: Die Vorgaben an die Maschinensicherheit an den aktuellen Stand der Technik anpassen und regulatorische Lücken in der aktuellen Maschinenrichtlinie schließen. So soll ein innovationsförderndes Klima für die Wirtschaftsakteure geschaffen werden, das nicht länger durch Rechtsunsicherheiten getrübt ist.

 

Was sind die wesentlichen Neuerungen?

Die auffälligste Neuerung: Eine Richtlinie wird nun durch den EU-Rechtsakt einer Verordnung abgelöst. Was heißt das genau? Die neue Maschinenverordnung hat unmittelbare Rechtswirkung und muss nicht erst in einem aufwändigen Prozess von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Vorteil: So wird eine EU-weit einheitliche Durchführung der neuen Rechtsvorschriften sichergestellt. Unterschiedliche einzelstaatliche Auslegungen oder eine verzögerte Umsetzung der Bestimmungen, wie sie in einigen Fällen bei der Einführung der aktuellen Maschinenrichtlinie auftraten, gehören damit der Vergangenheit an.

Viele der inhaltlichen Neuerungen stehen im Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt in der Industrie. Konkret werden in der Maschinenverordnung folgende Aspekte und die damit einhergehenden Risiken adressiert:

  • Einfluss auf Maschinen durch Software-Updates
  • Zusammenarbeit von Mensch und Roboter
  • Vernetzung von Maschinen mit dem Internet
  • Autonome Systeme

Im Bereich der Technischen Dokumentation hat die EU-Kommission die Zeichen des digitalen Wandels erkannt und konkrete Regelungen für die digitale Betriebsanleitung formuliert.

 

Was muss ich beim Thema „digitale Betriebsanleitung“ beachten?

Grundsätzlich gilt: Die neue Maschinenverordnung erlaubt es den Herstellern erstmals, die Betriebsanleitung rein elektronisch zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssen Sie als Hersteller bei der digitalen Anleitung einige Einschränkungen beachten:

  • Sie müssen angeben, wie der Kunde auf die Anleitung zugreifen kann. Diese Information muss auf der Maschine selbst, auf dem dazugehörigen Produkt, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument platziert sein.
  • Sie müssen die BA in einem druck- und speicherbaren Format bereitstellen. Diese Anforderung gilt auch für Anleitungen, die in die Maschinensteuerung integriert sind und am Bildschirm gelesen werden. Das bedeutet zudem, dass Instruktionsvideos als Ersatz für eine Textanleitung nicht in Frage kommen.
  • Sie müssen die BA für die erwartete Lebensdauer des Produkts, mindestens aber zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen, bereitstellen.
  • Sie müssen auf Kundenwunsch eine kostenlose Papierform innerhalb eines Monats nach Kauf zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus gilt: Wie bei der klassischen Print-Anleitung müssen Sie auch bei der digitalen Version das Produktmodell angeben, auf das sich die Informationen in der Anleitung beziehen.

 

Gibt es Ausnahmen von den Regelungen zur digitalen Anleitung?

Ja, und zwar für Consumer-Produkte, die für Privatpersonen bestimmt sind. Für solche Produkte müssen Sie die sicherheitsbezogenen Informationen immer drucken. Die digitale Betriebsanleitung ist in diesem Fall also nur eine Ergänzung zur gedruckten Anleitung.

 

Darf ich meine Montageanleitungen auch digital bereitstellen?

Ja, auch Montageanleitungen dürfen Sie gemäß Maschinenverordnung künftig digital zur Verfügung stellen. Dafür gelten im Kern die gleichen Regeln wie für die Bereitstellung der digitalen Betriebsanleitung:

  • Sie müssen angeben, wie der Kunde auf die Montageanleitung zugreifen kann.
  • Sie müssen die Montageanleitung in einem druck- und speicherbaren Format bereitstellen.
  • Die Anleitung muss für die erwartete Lebensdauer, mindestens aber zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, abrufbar sein.
  • Auf Kundenwunsch müssen Sie eine kostenlose Papierform innerhalb eines Monats nach Kauf zur Verfügung stellen.

 

Wie sieht es mit einer digitalen Konformitätserklärung aus?

Digital ist erlaubt – auch bei der Konformitätserklärung. Hier gelten wie bei der digitalen Betriebsanleitung die folgenden Regeln:

  • Sie müssen einen Link oder QR-Code mitliefern, unter dem die Konformitätserklärung heruntergeladen werden kann.
  • Sie müssen die digitale Konformitätserklärung für die erwartete Lebensdauer des Produkts, mindestens aber zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen, zur Verfügung stellen.

 

Sind die neuen Regelungen der Durchbruch für die digitale Anleitung?

Nicht ganz, die Einschränkungen sorgen dafür, dass die gedruckte Anleitung nach wie vor ihre Relevanz behält. Gerade bei Produkten mit großer Stückzahl ist es spannend, wie die Hersteller das Thema „digitale Anleitung“ angehen – denn hier dürfte es schwierig sein, eine kundenindividuelle Lösung zu finden. Es liegt nahe, dass die Hersteller jedem Produkt zusätzlich eine gedruckte Anleitung beilegen werden, um auf der sicheren Seite zu stehen. Interessant ist auch die Frage, inwieweit moderne Content-Delivery-Lösungen mit der neuen Maschinenverordnung vereinbar sind. Da die Verordnung den Anspruch erhebt, bei technologischen Aspekten neutral zu sein, werden Formate oder Systeme grundsätzlich nicht weiter spezifiziert. Wie genau die Anforderung nach einem druck- und speicherbaren Format erfüllt wird, liegt also im Ermessen der Hersteller.
Es besteht aber die Möglichkeit, dass ein offizieller Leitfaden zur Maschinenverordnung diese kritischen Punkte näher beleuchtet. Ein solcher Guide mit Hinweisen und Beispielen zur konkreten Anwendung wurde von der EU-Kommission z. B. auch zur aktuell noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Wann der Guide zur Maschinenverordnung erscheint, steht noch nicht fest. Wir gehen aber davon aus, dass dies nicht vor 2028 passieren wird.

Dirk Szurowski
Autor:
Blog post Dirk Szurowski
Ähnliche Beiträge