Nach intensiven Verhandlungen und einer fast einjährigen Übergangsphase konnte Ende 2020 endlich das abschließende Kapitel des Brexit-Krimis aufgeschlagen werden: Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben eine Einigung auf einen neuen Partnerschaftsvertrag erzielt.
Für dieses Abkommen wurden die Bedingungen für die langfristigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU neu ausgehandelt.
Großbritannien, d. h. das Vereinigte Königreich mit Ausnahme von Nordirland, gehört damit seit dem 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion an.
Was bedeutet das konkret für den Warenverkehr und die Konformität von Produkten, die nach Großbritannien eingeführt werden?
Das neue UKCA-Zeichen – die britische Variante der CE-Kennzeichnung
Mit dem 1. Januar 2021 wird das UKCA-Zeichen (United Kingdom Conformity Assessed) als neue Produktkennzeichnung für den britischen Markt eingeführt. Es ersetzt somit die europäische CE-Kennzeichnung in Großbritannien. Mit anderen Worten: Hersteller müssen vor dem Markteintritt ihre Produkte künftig mit dem UKCA-Zeichen versehen, um zu bestätigen, dass die für ihr Produkt geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt sind.
Was ändert sich konkret für die Hersteller?
Großbritannien überträgt zunächst die bestehende Gesetzgebung der EU in nationales Recht. Vor diesem Hintergrund werden die von der EU harmonisierten Normen und Standards in sogenannte UK designated standards umgewandelt. Die technischen Anforderungen und die Verfahren zur Konformitätsbewertung für ein Produkt bleiben also vorerst unverändert.
Wann muss das UKCA-Zeichen verwendet werden?
Um den Herstellern mehr Zeit zu geben, dürfen Produkte mit CE-Kennzeichnung im Rahmen einer Übergangsfrist noch bis zum 31.12.2024 in den britischen Markt eingeführt werden.
+++ Update: Diese Frist ist eine Neuerung vom 14.11.2022. Damit haben die Unternehmen zwei weitere Jahre Zeit, die CE-Kennzeichnung in Großbritannien zu verwenden. +++
Achtung: In folgendem Fall muss das UKCA-Zeichen unmittelbar seit dem 1. Januar 2021 verwendet werden:
- Für das Produkt ist eine Konformitätsbewertung durch eine sogenannte Benannte Stelle vorgeschrieben.
Bei der Benannten Stelle handelt es sich um eine in Großbritannien ansässige und anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (UKMCAB = UK Market Conformance Assessment Body).
und
- Die Konformitätsbewertungsunterlagen wurden nicht vor dem 1. Januar 2021 von der britischen Stelle an eine von der EU anerkannte Stelle weitergeleitet.
Auch hier haben die bisherigen Verfahren ihre Gültigkeit behalten: In den Fällen, in denen eine Konformitätsbewertung durch Dritte für CE-gekennzeichnete Produkte obligatorisch war, ist sie auch für UKCA-gekennzeichnete Produkte erforderlich.
Welche Regeln gelten für die Anbringung des UKCA-Zeichens?
Bis zum 31. Dezember 2022 ist es Herstellern gestattet, das UKCA-Zeichen auf dem Produkt selbst oder auf einem Zusatzlabel bzw. auf den Begleitdokumenten zu platzieren.
Ab dem 1. Januar 2023 darf das UKCA-Zeichen nur am Produkt selbst angebracht sein. Nach aktuellem Stand ist es zulässig, wenn zusätzlich zum UKCA-Zeichen auch das CE-Kennzeichen verwendet wird.
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Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarkts für Waren bleibt. Somit behält das CE-Kennzeichen auch hier weiterhin seine Gültigkeit.
Für diejenigen Produkte, für die eine Prüfung durch eine britische Konformitätsbewertungsstelle obligatorisch ist, wurde ein eigenes UKNI-Zeichen (United Kingdom Northern Ireland) geschaffen.
Das UKNI-Zeichen muss immer dann zusätzlich zur CE-Kennzeichnung angebracht werden, wenn im Konformitätsbewertungsverfahren eine Benannte Stelle in Anspruch genommen wird, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich hat.
Das UKCA-Zeichen ist für das Inverkehrbringen von Produkten in Nordirland grundsätzlich nicht zulässig.
Wie geht es weiter mit den Wirtschaftsbeziehungen beider Partner?
Mit der Übergangsregelung zum Anbringen des UKCA-Zeichens wird den Herstellern zumindest zu Beginn der Post-Brexit-Phase etwas Luft verschafft.
Dennoch ist wichtig: Unternehmen sollten unbedingt die Übergangsfristen im Auge behalten und sich bewusst sein, welche Vorgaben zum Anbringen des UKCA-Zeichens für ihr Produkt zum Zeitpunkt des Markteintritts gelten.
Für die zukünftige Entwicklung der Handelsbeziehungen wird besonders eine Frage von Bedeutung sein: Werden britische und europäische Produktvorschriften weiterhin übereinstimmen oder driften diese nach und nach auseinander? Im zweiten Fall wird es für Hersteller nicht mehr ausreichen, nur die Produktkennzeichnung für den britischen Markt anzupassen. Was das genau für den Verkauf von Produkten in Großbritannien bedeuten wird, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt natürlich noch nicht eindeutig sagen.
Die gute Nachricht für Sie: Mit der kothes UK Ltd. haben Sie einen kompetenten Partner vor Ort, der die Produktkonformität für den britischen Markt genau im Blick hat. Wenn Sie von unseren Echtzeit-Marktkenntnissen profitieren möchten und Unterstützung beim Eintritt in Ihre Zielmärkte benötigen, sprechen Sie uns gerne an!