Der Begriff „rechtssichere Dokumentation“ wirkt auf den ersten Blick beruhigend. Er klingt nach Kontrolle, Stabilität und einem Zustand, in dem man sich als Unternehmen keine Sorgen mehr machen muss. Diese Vorstellung begegnet Technischen Redakteurinnen und Redakteuren häufig: in Projektbriefings, in Angeboten oder in internen Diskussionen. Das Thema ist so allgegenwärtig, dass wir ihm in unserem Podcast "kothes trifft ..." eine ganze Folge gewidmet haben. Unser Gast der Folge, Rechtsanwalt Jens Heuer‑James, seit vielen Jahren auf Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht spezialisiert, reagierte auf die „rechtssichere Dokumentation“ jedoch klar: Rechtssicherheit in der Technischen Dokumentation gibt es nicht. Punkt. Im Gespräch wird deutlich, warum das so ist – und warum diese Erkenntnis für Redaktionen sogar befreiend sein kann. Dieser Blogbeitrag fasst die wichtigsten Aussagen aus dem Podcast zusammen und ordnet sie ein.
Warum der Wunsch nach Rechtssicherheit verständlich ist, aber in die Irre führt
Unternehmen wünschen sich Sicherheit, wenn es um Produkthaftung geht. Verständlich, denn Fehler in der Dokumentation können zu Betriebsstillständen, Regressforderungen oder Problemen mit der Marktüberwachung führen. Also entsteht intuitiv der Wunsch: „Bitte macht die Dokumentation rechtssicher.“ Doch dieser Wunsch basiert auf der Vorstellung, dass es ein eindeutiges, objektiv richtiges Dokumentationsergebnis gibt. Genau das ist laut Heuer‑James der erste große Irrtum.
Recht funktioniert nicht wie eine Anleitung
Denn die Erwartung, eine Anleitung könne „rechtssicher“ sein, beruht auf einem Missverständnis darüber, wie Recht funktioniert. Technische Anleitungen folgen Regeln, Normen und festen Strukturen. Wenn ein Gerät eingeschaltet werden soll, steht dort, welcher Knopf zu drücken ist. Wenn ein Bauteil montiert wird, gibt es genaue Schritte dazu. Juristische Anforderungen dagegen sind grundsätzlich anders aufgebaut. Sie definieren Ziele, aber keine detaillierten Lösungen. Sie öffnen Spielräume, statt sie einzuengen. Und sie verlangen Entscheidungen.
In der Technischen Dokumentation bedeutet das: Es gibt keinen einzigen objektiv richtigen Text, der alle Fälle abdeckt. Es gibt keine Norm, deren bloße Einhaltung automatisch schützt. Und es gibt keine Checkliste, die zu rechtlicher Unangreifbarkeit führt. Stattdessen müssen Inhalte immer im Kontext des Produkts, seiner Risiken und der Zielgruppe bewertet werden. Genau deshalb ist der Wunsch nach Rechtssicherheit zwar menschlich, aber fachlich unrealistisch.
Ein Beispiel, das den Kern des Problems sichtbar macht
Heuer-James verdeutlicht an einem anschaulichen Fall, warum Rechtssicherheit in der Technischen Dokumentation eine Illusion ist: Auf einer Baustelle stürzten mehrere massive Holzstützen um, weil die Befestigungsösen nicht korrekt eingeschraubt worden waren. Die Vermutung lag nahe, dass die Montageanleitung unklar gewesen sei. Doch bei genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass die Dokumentation eindeutig und korrekt formuliert war. Der Fehler lag nicht im Text, sondern in der Ausführung.
Was diesen Fall so lehrreich macht, ist nicht das Ergebnis, sondern der Weg dorthin. Der Hersteller konnte zeigen, wie die Anleitung entstanden war, welche Überlegungen eingeflossen waren und warum bestimmte Formulierungen gewählt wurden. Genau hier zeigt sich auch, warum der Begriff ‚rechtssicher‘ in die Irre führt: Nicht Unangreifbarkeit wird erwartet, sondern ein nachvollziehbarer Prozess. Recht verlangt keine Fehlerfreiheit, sondern dass Entscheidungen bei der Informationserstellung überprüfbar und begründet getroffen wurden. Das ist der eigentliche Schutzmechanismus.
Warum Checklisten oft in die Irre führen
Viele Unternehmen wünschen sich einfache Regeln, denn wenn alle Normanforderungen erfüllt sind und alle Warnhinweise überprüft wurden, müsse die Dokumentation doch sicher sein. Diese Hoffnung ist verständlich, denn sie suggeriert eine klare und kontrollierbare Vorgehensweise. Doch Checklisten erfassen nur, was getan wurde, nicht warum es getan wurde.
Was bei der Bewertung einer Dokumentation tatsächlich zählt, ist der zugrunde liegende Entwicklungsprozess. Marktüberwachungsbehörden oder Sachverständige stellen nicht nur Fragen zum fertigen Dokument, sondern auch dazu, wie das Unternehmen zu seinen Ergebnissen gelangt ist. Eine Norm zu kennen oder besessen zu haben, genügt nicht. Entscheidend ist, ob ihre Prinzipien auch aktiv angewendet wurden. Wer im Ernstfall keinen strukturierten Prozess nachweisen kann, verliert Glaubwürdigkeit – selbst dann, wenn die Anleitung inhaltlich eigentlich gut ist.
Rechtssichere Dokumentation ist ein ganzes Ökosystem, keine Datei
Alle professionellen Dokumentationsprojekte haben eins gemeinsam: Anleitungen entstehen nicht isoliert. Sie sind Teil eines größeren Systems aus Produktentwicklung, Risikoanalyse, Usability, Qualitätsmanagement und Recht. Produkte verändern sich. Software wird aktualisiert. Normen entwickeln sich weiter. Und Nutzende arbeiten längst nicht mehr nur mit gedruckten Handbüchern, sondern mit digitalen Hilfesystemen, Videos oder Webportalen.
In einem solchen Umfeld wirkt der Begriff „rechtssicher“ fast aus der Zeit gefallen. Denn er setzt voraus, dass etwas stabil, abschließbar und unveränderlich ist. Gute Dokumentation dagegen ist dynamisch. Sie wird aktualisiert, erweitert, korrigiert und an neue Erkenntnisse angepasst. Eine starre Sicherheit ist damit per Definition ausgeschlossen.
Rechtssichere Dokumentation durch Normen?
Normen wie die ISO 82079 liefern eine wichtige Struktur. Sie definieren Begriffe, beschreiben Prinzipien guter Anleitungsgestaltung und geben klare Anforderungen an Verständlichkeit, Nutzerorientierung und Konsistenz vor. Diese Normen sind unverzichtbare Werkzeuge. Doch sie ersetzen keine Risikoanalyse. Und sie nehmen Unternehmen nicht die Verantwortung ab, zu entscheiden, welche Informationen für das Produkt wesentlich sind und wie Risiken angemessen kommuniziert werden müssen.
Eine normgerechte Anleitung kann immer noch unklar sein, wenn die Risiken des Produkts nicht richtig bewertet wurden. Umgekehrt kann eine sehr gute Anleitung formal von der Norm abweichen, aber dennoch wirksam und rechtlich belastbar sein. Auch hier zeigt sich: Nicht die Norm selbst schützt, sondern der reflektierte Umgang mit ihr.
Heuer‑James stellt im Podcast klar: Eine Norm ist ein Werkzeug, kein Schutzschild. Erst die Kombination aus Normverständnis, Risikoanalyse und Prozessreife führt zu solider Dokumentation.
Der Moment, in dem Warnhinweise nichts mehr bedeuten
Ein Beispiel von Heuer-James verdeutlicht die Grenzen weiter: Ein Hersteller hatte eine 500‑seitige Anleitung erstellt, die auf den ersten Blick beeindruckend umfangreich und detailliert war. Doch ein entscheidender Warnhinweis versteckte sich – nahezu unauffindbar – auf Seite 296. Für den Hersteller sah es möglicherweise „rechtssicher“ aus: Der Hinweis war da. Doch faktisch war er nutzlos, weil niemand ihn dort finden konnte. Ein Gericht entschied entsprechend.
Dieses Beispiel könnte fast eine Parabel sein: Eine Dokumentation kann formal vollständig wirken und gleichzeitig praktisch wirkungslos sein. Genau deshalb ist nicht Vollständigkeit der Qualitätsmaßstab, sondern Wirkung.
Der Mythos Rechtssicherheit: Was bleibt, wenn man den Begriff aufgibt?
Wenn eine Anleitung nicht rechtssicher sein kann, was ist dann das Ziel? Die Antwort darauf ist überraschend klar: Nachvollziehbare, begründete und angemessene Entscheidungen bei der Informationserstellung.
Eine gute Dokumentation ist kein Dokument, das alles richtig macht, sondern eines, dessen Entstehungsprozess sich erklären lässt. Es ist eine Anleitung, bei der deutlich wird, dass das Unternehmen Risiken verstanden, bewertet und sinnvoll abgebildet hat. Dieser Ansatz führt zu realistischeren Erwartungen, zu besserer Qualität und zu mehr Sicherheit – sowohl für die Nutzenden als auch für das Unternehmen.
Fazit: Der Kern guter Dokumentation
Der Begriff „rechtssichere Dokumentation“ ist ein Mythos, der mehr schadet als nützt. Er führt zu falschen Prioritäten, überfrachteten Texten und einer trügerischen Sicherheit. Wirklich belastbare Dokumentation entsteht durch die Prozesse bei der Informationserstellung. Sie ist nachvollziehbar statt perfekt, angemessen statt absolut, und sie wächst mit dem Produkt. Wer das akzeptiert, arbeitet professioneller – und am Ende auch sicherer.
Übrigens: Wenn Sie wissen möchten, wie belastbar Ihre bestehende Dokumentation wirklich ist, unterstützen wir Sie gerne. Mit unserem "Dokucheck" prüfen wir Ihre Anleitungen strukturiert und unabhängig und zeigen Ihnen klar auf, wo Optimierungspotenzial besteht.
FAQ
Nein. Es gibt nur nachvollziehbare, begründete und angemessen risikoorientierte Dokumentation.
Nein. Normen sind Werkzeuge, aber sie ersetzen keine Risikoanalyse und keine dokumentierten Entscheidungen.
Nicht nur das Dokument selbst, sondern vor allem den Prozess dahinter: Risikoanalyse, Entscheidungswege und Verantwortlichkeiten.
Nein. Zu viel Inhalt kann die Verständlichkeit und Auffindbarkeit von Informationen, und damit die Wirksamkeit der Anleitung, verringern.
Indem klar aufgezeigt wird, dass weder Normen noch Behörden absolute Sicherheit verlangen – sie erwarten nachvollziehbare Entscheidungen bei der Dokumentationserstellung, keine Perfektion.

