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Barrierefreie Technische Dokumentation ist unverzichtbar

Geschrieben von Georg Beckers | 27. April 2026 08:49:38 Z

 

Barrierefreiheit in der Technischen Redaktion ist längst kein Nischenthema mehr – zum Glück. Denn Technische Dokumentation wird selten am Schreibtisch gelesen. Viel häufiger begegnet sie Menschen in lauten Werkhallen, auf Baustellen, unterwegs im Service oder in Momenten, in denen Konzentration und Sicht eingeschränkt sind. Genau in solchen Situationen entscheidet sich, ob Informationen verstanden werden oder ob sie nur schwer zugänglich sind. Julia Herrmann, Produktmanagerin bei EC Systems und Gast in Folge 2.03 unseres Podcasts "kothes trifft ..." bezeichnet Barrierefreiheit in der Episode sogar als "Demokratie-Enabler".

Barrierefreiheit wird also zunehmend zu einem Qualitätskriterium für gute Technische Kommunikation. Sie macht Inhalte verständlicher und hat direkten Einfluss auf Sicherheit und Kundenzufriedenheit. Und sie wird, nicht zuletzt durch neue gesetzliche Anforderungen wie den European Accessibility Act (EAA) und das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), auch immer relevanter.

 

Was bedeutet Barrierefreiheit in der Technischen Dokumentation konkret?

Barrierefreiheit beschreibt die Fähigkeit von Inhalten, von allen Menschen gleichermaßen wahrgenommen und genutzt zu werden. In der Praxis stehen dabei oft zunächst Menschen mit Sehbehinderungen im Fokus. Jedoch können Barrieren auch entstehen, wenn Texte zu komplex formuliert sind, wenn Kontraste zu gering ausfallen oder wenn Menschen Sicherheitskleidung tragen und sich nur eingeschränkt bewegen können. Auch Lärm, Müdigkeit oder eine fremde Sprache können die Nutzung erschweren.

Für die Technische Redaktion heißt das: Informationen müssen klar strukturiert, sprachlich zugänglich und logisch aufgebaut sein. Und sie müssen zuverlässig funktionieren, unabhängig vom Medium.

 

Wer profitiert von barrierefreien Informationen?

Barrierefreie Dokumentation ist nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen relevant. Sie unterstützt alle, die im Arbeitsalltag auf verständliche und gut zugängliche Informationen angewiesen sind.

Dazu gehören:

  • Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. Augenreizung, Muskelverletzung)

  • Mitarbeitende in der Produktion, die mit Sicherheitskleidung (z. B. Handschuhe, Schutzbrillen) oder unter Zeitdruck arbeiten

  • Serviceteams, die Dokumente unter ungünstigen Lichtverhältnissen nutzen

  • Personen mit neurobiologischen Beeinträchtigungen sowie Analphabeten

  • ältere Nutzende mit nachlassender Sehschärfe oder Feinmotorik

Barrierefreiheit ist somit ein wesentlicher Bestandteil guter Usability und sorgt für mehr Sicherheit und Effizienz bei der Arbeit und Produktnutzung.

 

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für barrierefreie Technische Dokumentation?

Die gesetzliche Grundlage für barrierefreie digitale Inhalte bildet der European Accessibility Act (EAA). Er definiert europaweit Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass Verbraucher:innen digitale Produkte und Dienstleistungen unabhängig von individuellen Einschränkungen nutzen können. In Deutschland wurde der EAA im Juni 2025 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.

Wichtig ist dabei die Eingrenzung des Geltungsbereichs: Das BFSG richtet sich ausschließlich an Consumer‑Produkte und verbraucherorientierte Dienstleistungen. Es umfasst daher nur bestimmte Kategorien wie zum Beispiel Telekommunikationsgeräte, Bankdienstleistungen, Betriebssysteme, E-Commerce, E-Books und bestimmte Mediendienste. Produkte, die ausschließlich im B2B-Umfeld genutzt werden, fallen aktuell nicht darunter. Hinzu kommt eine wirtschaftliche Komponente: Die Vorgaben gelten nur für Unternehmen, die eine bestimmte Größe und einen bestimmten Umsatz überschreiten. Kleinstunternehmen sind in vielen Bereichen ausgenommen. Für Produkte von Behörden gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Für die Technische Dokumentation bedeutet das: Der Großteil der klassischen Industrie- und Maschinenbaudokumentation ist derzeit nicht direkt betroffen. Unser Geschäftsführer Lars Kothes und Julia Herrmann sind sich im Podcast aber einig: Die Gesetzgebung ist ein deutlicher Impuls. Sie markiert den Einstieg in ein Thema, das sich – ähnlich wie Datenschutz oder Cybersicherheit – voraussichtlich schrittweise auf weitere Produktgruppen ausweiten wird. Viele Unternehmen bereiten sich daher schon jetzt vor, um künftig nicht unter Zeitdruck nachrüsten zu müssen.

 

 

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben nur einen Teil der Technischen Dokumentation betreffen, lassen sich Anforderungen ableiten, die für alle digitalen Inhalte relevant sind. Die wichtigste Grundlage bildet die WCAG (Web Content Accessibility Guideline). Sie definiert, wie digitale Informationen aufgebaut sein müssen, damit sie bedienbar und verständlich sind. Für PDF‑Dokumente gilt ergänzend der internationale Standard PDF/UA, der Anforderungen an Tagging, Struktur und Screenreader-Kompatibilität festlegt.

Barrierefreie Technische Dokumentation folgt im Kern diesen Prinzipien:

  • Lesbarkeit: Texte müssen eindeutig verständlich und gut lesbar sein – auch unter schwierigen Bedingungen.
  • Kontrast: Farben und Schriften müssen so gewählt sein, dass Inhalte unabhängig von Display, Licht oder Sehvermögen erkennbar bleiben.
  • Screenreader-Kompatibilität: Dokumente brauchen eine saubere semantische Auszeichnung. Nur dann werden die einzelnen Elemente und ihre Funktion erkannt und korrekt vorgelesen.
  • Konsistente Struktur: Überschriftenhierarchien (H1, H2 usw.) müssen logisch und korrekt gesetzt sein, damit Screenreader die inhaltliche Struktur erfassen können.
  • Navigation: Inhalte müssen per Tastatur bedienbar sein. Das betrifft vor allem HTML‑Dokus oder Portallösungen.
  • Alternativtexte: Relevante Bilder benötigen sinnvoll formulierte Alternativtexte, die nicht nur beschreiben, sondern die benötigte Information vermitteln.
  • Keine rein visuellen Konstrukte: Elemente, die nur optisch funktionieren (z. B. eingerückte Zeilen als „Pseudo-Liste“), führen zu Missverständnissen.
  • Verzicht auf unnötige Dekoration: Dekorative Icons oder Bilder müssen entsprechend markiert werden, damit Screenreader sie überspringen.

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gestaltungsaspekt, sondern äußert sich in der Struktur. Ein Screenreader verlässt sich auf korrekt gesetzte Tags, nicht auf optische Einrückungen, farbliche Hervorhebungen oder grafische Gestaltungselemente. Deshalb gehören verschachtelte Tabellen, unstrukturierte Layout-Konstruktionen und improvisierte Listen zu den häufigsten Fehlerquellen. Sie „sehen“ vielleicht richtig aus, lassen sich aber technisch nicht fehlerfrei interpretieren.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Ein Pfeilsymbol „>“ wird als „größer als“ vorgelesen.

  • Ein Bild ohne Alternativtext ist für den Screenreader „unsichtbar“.

  • Eine verschachtelte Tabelle führt zu einer endlosen, uneindeutigen Ausgabe.

Die visuelle Gestaltung darf niemals der einzige Maßstab sein. Entscheidend ist die semantische Qualität, die durch strukturiertes Arbeiten entsteht.

 

Wie testet man Barrierefreiheit richtig?

Automatische Prüfwerkzeuge wie der PDF Accessibility Checker (PAC) sind zwar wertvolle Helfer, reichen aber nicht aus. Sie prüfen technische Kriterien, aber nicht die tatsächliche Verständlichkeit. Aussagekräftige Tests erfordern daher den Einsatz von Screenreadern, idealerweise durch Menschen, die im Alltag auf Assistenztechnologien angewiesen sind. Auch spezialisierte Accessibility‑Expert:innen können helfen, typische Fehler früh zu identifizieren. Für Redaktionsteams bedeutet das: Sie müssen lernen, wie Screenreader funktionieren und wie Inhalte von ihnen interpretiert werden. 

Viele Maßnahmen sind allerdings einfach umsetzbar und verbessern sofort die Nutzbarkeit:

  • größere Schriftgrößen

  • stärkere Kontraste (Stichwort Rot-Grün-Schwäche)

  • Icons nicht nur farblich unterscheiden

  • klare Navigation (besonders im Web)

  • verständliche, schnörkellose Sprache

  • Alternativtexte für alle relevanten Bilder

  • Berücksichtigung realer Nutzungsbedingungen wie Beeinträchtigung durch Lärm, Tragen von Handschuhen, Müdigkeit etc.

Barrierefreie Technische Dokumentation ist also ein wichtiger Baustein moderner Informationsvermittlung. Sie unterstützt Menschen in vielfältigen Situationen, verbessert die Sicherheit und stärkt die Nutzbarkeit von Produkten. Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben aktuell noch begrenzt sind, wird die Bedeutung weiter wachsen. 

Kurz: Barrierefreiheit ist gute UX – und gute UX ist gute Dokumentation. 

 

Das machen wir für Sie:

Um Dokumente und andere Informationsprodukte barrierefrei zu gestalten, ist ein klarer Plan entscheidend. Wir unterstützen dabei, diesen Bedarf zu analysieren, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und darauf aufbauend nutzerorientierte Inhalte zu erstellen, von strukturierten technischen Dokumenten bis hin zu hochwertigen Videos. Sprechen Sie uns gerne an!

 

 

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