Inhouse-Schulung: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und korrespondierenden EU-Richtlinien bilden die rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU. Dort werden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz formuliert, die jeder Hersteller erfüllen muss. Betreiber können durch Umbauten oder durch das Zusammenstellen von Maschinen zu „Anlagen“ zum Hersteller werden.
Für ein rechtskonformes Produkt ist die Zusammenarbeit vieler Abteilungen wie Vertrieb, Entwicklung, Einkauf, Dokumentation, Service und Produktion notwendig. Jede Abteilung muss ihren Anteil am CE-Prozess kennen, um erheblichen Aufwand, Kosten oder Haftungsfälle vermeiden zu können.
Das Seminar schafft eine Basis, abteilungsübergreifend rechtliche Anforderungen für Maschinen und Anlagen zu ermitteln, und gibt Hilfestellungen zur Umsetzung.
Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen kennen und können Ihre Dokumentationspflichten erfüllen.
Das Seminar richtet sich an alle am CE-Prozess im Unternehmen beteiligten Personen. Dazu gehören Geschäftsführer, Konstruktionsleiter, CE-Koordinatoren, Dokumentationsbevollmächtigte und Verantwortliche in Einkauf, Vertrieb und Service.
Preis:
1.600,00 EUR pro Veranstaltung zzgl. MwSt. und Reisekosten
Veranstaltungsort:
bei Ihnen im Unternehmen
„Sehr aufgelockert und nett, aber trotzdem gut strukturiert vorgetragen. Zufällig gut, dass die Teilnehmer alle gleich wenig Vorkenntnisse hatten. Darauf ist auch gut eingegangen worden."
Andrea Schliebitz,
Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH
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