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EN ISO 12100 nicht mehr unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert?

Geschrieben von Team Redaktion | 26. März 2019 04:00:00 Z

Die EU-Kommission hat am 19.3.2019 im Amtsblatt L 75/108 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 Änderungen zu der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekannt gegeben:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/436 DER KOMMISSION
vom 18. März 2019

Dieser Beschluss ändert die Liste der im EU-Amtsblatt C 92/1 am 9.3.2018 bekannt gemachten harmonisierten Normen. D. h., er ersetzt diese Liste nicht, sondern ändert sie lediglich ab.

Der EU-Beschluss enthält 3 Anhänge:

  • Anhang I:
    Neu bekannt gemachte harmonisierte Normen
  • Anhang II:
    Harmonisierte Normen, die mit Einschränkungen bekannt gemacht werden
  • Anhang III:
    Bisher harmonisierte Normen, die aus dem EU-Amtsblatt entfernt werden

Im Erwägungsgrund 14 des EU-Beschlusses wird unter anderem auch die EN ISO 12100 genannt, die damit nicht mehr unter der Maschinenrichtlinie harmonisiert ist. Sie müsste damit auch im Anhang III des Beschlusses auftauchen, tut sie aber nicht. Nach Aussage des EU-Maschinenausschusses ist das aber nur ein redaktioneller Fehler. Wir gehen aktuell davon aus, dass dies die Wirksamkeit des Beschlusses nicht beeinflusst.

Die EN ISO 12100 erfüllt nach diesem Beschluss nicht mehr die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wurde deshalb aus der Liste der harmonisierten Normen gestrichen. Das heißt, dass sie auch nicht mehr als harmonisierte Norm in einer Konformitätserklärung genannt werden kann. Es bedeutet nicht, dass sie ungültig wird, sondern nur, dass sie keine Konformitätsvermutung besitzt.

Eine weitere gravierende Änderung ergibt sich aus dem Erwägungsgrund 7 des Beschlusses. Bei mehreren hier aufgeführten, neu bekannt gemachten Normen wurde beschlossen, dass sie künftig nicht mehr der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU unterliegen, sondern nur noch der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das betrifft einige elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke.

 

Unseren Follow-up Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.